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   BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58   

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https://dejure.org/1958,5142
BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58 (https://dejure.org/1958,5142)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1958 - IV ZR 41/58 (https://dejure.org/1958,5142)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 41/58 (https://dejure.org/1958,5142)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Deshalb hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53 - abgedruckt in BGHZ 10, 340 - ausgesprochen, daß die Regelung, die in den Rückerstattungsgesetzen der einzelnen Besatzungszonen getroffen worden ist, eine Rückforderung nach allgemeinen bürgerlichem Recht wegen Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit für Entziehungsvorgänge ausschließt, die sich im Rahmen der allgemeinen Verfolgungsmaßnahmen gehalten haben.
  • BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57 - bezeichnet es als eine unzulässige Rechtsausübung, wenn eine Siedlungsgesellschaft gegen eine andere Siedlungsgesellschaft Regressansprüche geltend macht, obwohl beide Gesellschaften Vermögen der DAF waren, die wiederum eine Gliederung der NSDAP war.
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53

    Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Wenn der II. Senat es in der Entscheidung vom 31. März 1954 - II ZR 333/53 - abgedruckt in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] - als Verstoß gegen Treu und Glauben bezeichnet hat, wenn die Bundesbahn, die mit der Reichsbahn identisch sei, im Gegensatz zu dem von ihr als Teil des Reichs früher eingenommenen antijüdischen Verhalten nunmehr Ansprüche geltend mache, die gerade darauf beruhten, daß der Beklagte ihr ein ursprünglich im Eigentum eines jüdischen Verkäufers stehendes Grundstück verkauft habe, so beruht diese Entscheidung darauf, daß die Reichsbahn als Teil des Reichs selbst Urheber der Entziehungen während der Herrschaft des Nationalsozialismus gewesen ist.
  • BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Allerdings hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 - ausgeführt, daß auch die Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs bei einer besonderen Lage des Falles dem Grundsatz oder der Höhe nach einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten kann.
  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 246/57
    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Bei einer vergleichsweisen Regelung des Rückerstattungsanspruchs des Berechtigten müsse daher stets geprüft werden, ob der Vergleich der Sach- und Rechtslage entsprochen habe (vgl. IV ZR 246/57 vom 26. Februar 1958).
  • BGH, 10.12.1955 - IV ZR 173/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Dabei ist da Unvermögen des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen, wie ein ursprüngliche, schon bei Abschluß des Vertrages bestehendes und nicht erst als ein nachträgliches durch die Rückerstattungsgesetzgebung eingetretenes Unvermögen des Verkäufers, das Eigentum dem Käufer zu verschaffen, zu behandeln (vgl. Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 173/55 - und vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56).
  • BGH, 03.04.1957 - IV ZR 291/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
    Dabei ist da Unvermögen des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen, wie ein ursprüngliche, schon bei Abschluß des Vertrages bestehendes und nicht erst als ein nachträgliches durch die Rückerstattungsgesetzgebung eingetretenes Unvermögen des Verkäufers, das Eigentum dem Käufer zu verschaffen, zu behandeln (vgl. Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 173/55 - und vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 67/82

    Rückgriffsanspruch nach Rückerstattung eines Grundstücks aufgrund REAO

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Parteien eines Rückerstattungsverfahrens es nicht in der Hand haben, sich zu Lasten des Rückgriffspflichtigen zu einigen, und daß deshalb bei einer vergleichsweisen Regelung des Rückerstattungsanspruchs die ordentlichen Gerichte darüber zu befinden haben, ob eine Rückerstattungspflicht bestanden hat (BGHZ 11, 6; Urteil vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 41/58 = WM 1959, 275).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß auch die Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs bei einer besonderen Lage des Falles dem Grund oder der Höhe nach einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten kann (BGHZ 11, 16; Urteil vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 = WM 1957, 738; Urteil vom 10. Juli 1957 - IV ZR 90/57 = RzW 1957, 308; Urteil vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 = RzW 1958, 58 Nr. 11; Urteil vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 41/58 = WM 1959, 275; Urteil vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62 = RzW 1964, 157).

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